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Aus: Ausgabe vom 09.11.2006, Seite 3 / Schwerpunkt

Antrag: Abzug aus Afghanistan

Aus dem Entschließungsantrag der Linksfraktion im Bundestag (Drucksache 16/3151):
1. Der Deutsche Bundestag kann keiner Verlängerung eines Einsatzes zustimmen, über den er nicht unterrichtet wird. Dies ist bei dem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) der Fall. Die Bundesregierung verweigert gegenüber dem Deutschen Bundestag und seinen zuständigen Ausschüssen jede Auskunft über die Einsätze des im OEF-Mandat ausdrücklich erwähnten Kommandos Spezialkräfte (KSK). Der von der Bundesregierung gewählte Weg der gelegentlichen Unterrichtung handverlesener und zum Schweigen verpflichteter Abgeordneter erfüllt die Informationsverpflichtung gegenüber dem Parlament nicht.

2. Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nicht entkräften können, wonach unter dem OEF-Mandat eingesetzte bewaffnete deutsche Streitkräfte unmittelbar oder mittelbar an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren. (...)

3. Der sogenannte Antiterror-einsatz der Operation Enduring Freedom hat sein Ziel nicht erreicht. Es gibt weder Belege noch Indizien für die Annahme, daß der OEF-Einsatz Anschläge verhindert hat. (...)

4. Der Einsatz der Bundesmarine am Horn von Afrika steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem im Bundestagsmandat festgeschriebenen Ziel der Verhinderung von weiteren Anschlägen in Mitgliedstaaten der NATO. Der dortige Einsatz der Bundeswehr dient offenbar nur dem Anspruch der Bundesregierung, an einem der weltweit bedeutendsten Seeverkehrswege militärisch präsent zu sein.

5. Die rechtliche Legitima­tion der Bundesregierung für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom ist nicht schlüssig. Ein bewaffneter Angriff auf die USA findet derzeit nicht statt. (...)




Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom umgehend einzustellen;

2. den Deutschen Bundestag über alle unter dem OEF-Mandat durchgeführten Einsätze, einschließlich der des Kommandos Spezialkräfte (KSK), umfassend zu unterrichten;

3. dem Deutschen Bundestag, entsprechend der Vorgabe im Parlamentsbeteiligungsgesetz, eine politische und militärische Gesamtbilanz des OEF-Einsatzes vorzulegen;

4. im NATO-Rat einen Antrag einzubringen, mit dem festgestellt wird, daß die Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 5 des Nordatlantikvertrags nicht mehr gegeben sind.

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