Aus: Ausgabe vom 15.12.2006, Seite 1 / Ausland
Israelische Lizenz zum Killen
Ein rechtlicher Freibrief, jederzeit Palästinenser zu töten, wurde nun der Armee Israels vom obersten Gerichtshof des Landes ausgestellt. Wie am Donnerstag bekannt wurde, lehnten es die drei zuständigen Richter in Jerusalem ab, ein Verbot der »gezielten Tötung militanter Palästinenser« auszusprechen, wie es von Menschenrechtsgruppen gefordert worden war, und erklärten zugleich »Tötungen« als »mit dem Völkerrecht vereinbar«. Voraussetzung sei lediglich, daß die »Identität der Zielperson« bekannt sei. Zudem müßten mögliche Entschädigungen für unschuldige Opfer »in Betracht gezogen« werden.
Die obersten Richter billigten damit grundsätzlich die seit Jahren übliche Praxis der israelischen Streitkräfte in den palästinensischen Gebieten, ausgewählte Aktivisten oder Funktionäre der Palästinenser ohne Vorwarnung quasi hinzurichten. »Man kann nicht von vornherein sagen, daß gezielte Tötungen dem internationalen Recht widersprechen«, so das Urteil. Die »Rechtmäßigkeit« müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem wurden auf diese Weise seit Beginn der zweiten Intifada vor sechs Jahren 210 palästinensische Kämpfer sowie 129 unbeteiligte Zivilisten von israelischen Spezialtrupps umgebracht.
Zwei Menschenrechtsgruppen hatten gegen die nun juristisch legitimierten Morde geklagt. Anlaß war unter anderem ein Angriff im Juli 2002 auf ein als »Bombenbauer« bezeichnetes Hamas-Mitglied, das mit einer Ein-Tonnen-Bombe getötet wurde. Dabei starben 14 weitere Menschen, unter ihnen neun Kinder. Menschenrechtsorganisationen forderten danach Anklagen gegen israelische Offiziere, darunter gegen den Generalstabschef Dan Halutz.
Die palästinensische Regierungspartei Hamas kritisierte das Urteil in einer ersten Reaktion als »rechtlichen Schutz für die terroristischen Handlungen der Regierung« Israels. Internationale Proteste gegen den einschneidenden Jerusalemer Richterspruch wurden nicht bekannt.
(AFP/AP/jW)
Die obersten Richter billigten damit grundsätzlich die seit Jahren übliche Praxis der israelischen Streitkräfte in den palästinensischen Gebieten, ausgewählte Aktivisten oder Funktionäre der Palästinenser ohne Vorwarnung quasi hinzurichten. »Man kann nicht von vornherein sagen, daß gezielte Tötungen dem internationalen Recht widersprechen«, so das Urteil. Die »Rechtmäßigkeit« müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem wurden auf diese Weise seit Beginn der zweiten Intifada vor sechs Jahren 210 palästinensische Kämpfer sowie 129 unbeteiligte Zivilisten von israelischen Spezialtrupps umgebracht.
Zwei Menschenrechtsgruppen hatten gegen die nun juristisch legitimierten Morde geklagt. Anlaß war unter anderem ein Angriff im Juli 2002 auf ein als »Bombenbauer« bezeichnetes Hamas-Mitglied, das mit einer Ein-Tonnen-Bombe getötet wurde. Dabei starben 14 weitere Menschen, unter ihnen neun Kinder. Menschenrechtsorganisationen forderten danach Anklagen gegen israelische Offiziere, darunter gegen den Generalstabschef Dan Halutz.
Die palästinensische Regierungspartei Hamas kritisierte das Urteil in einer ersten Reaktion als »rechtlichen Schutz für die terroristischen Handlungen der Regierung« Israels. Internationale Proteste gegen den einschneidenden Jerusalemer Richterspruch wurden nicht bekannt.
(AFP/AP/jW)
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