Aus: Ausgabe vom 11.01.2007, Seite 16 / Sport
Eishockey: Kloppen
Berlin. Im Strafprozeß gegen den ehemaligen Eishockey-Profi Peter Jakobsson wegen gefährlicher Körperverletzung in einem Spiel der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) zeichnet sich eine außergerichtliche Einigung ab. Das bestätigte der Anwalt des früheren Verteidigers der Hannover Scorpions.
»Das Verfahren wird aller Voraussicht nach gegen eine Schmerzensgeldzahlung eingestellt werden«, sagte Strafverteidiger Wolfram Cech.
Der inzwischen arbeitslose Jakobsson war im April 2005 vom Amtsgericht Freiburg zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Schwede hatte ein Jahr zuvor im DEL-Abstiegsspiel der Scorpions bei den Wölfen Freiburg seinem Gegenspieler Jiri Zelenka mit einem Stockschlag ins Gesicht einen mehrfachen Kieferbruch zugefügt. Der heute 35jährige hätte mit dem Foul eine schwere Verletzung seines Gegenspielers billigend in Kauf genommen, begründete der Richter sein Urteil.
Im Raum stehen nun 6000 Euro Entschädigung für Nebenkläger Zelenka, der momentan in der tschechischen Liga sein Geld verdient. Sollten Zelenka und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag zustimmen, »wäre der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung aufgehoben«, erklärte Cech. Damit wäre Jakobsson in Deutschland nicht mehr vorbestraft. Die ursprünglich für Donnerstag anberaumte Berufungsverhandlung vor dem Freiburger Landgericht wurde bereits abgesagt.
(sid/jW)
»Das Verfahren wird aller Voraussicht nach gegen eine Schmerzensgeldzahlung eingestellt werden«, sagte Strafverteidiger Wolfram Cech.
Der inzwischen arbeitslose Jakobsson war im April 2005 vom Amtsgericht Freiburg zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Schwede hatte ein Jahr zuvor im DEL-Abstiegsspiel der Scorpions bei den Wölfen Freiburg seinem Gegenspieler Jiri Zelenka mit einem Stockschlag ins Gesicht einen mehrfachen Kieferbruch zugefügt. Der heute 35jährige hätte mit dem Foul eine schwere Verletzung seines Gegenspielers billigend in Kauf genommen, begründete der Richter sein Urteil.
Im Raum stehen nun 6000 Euro Entschädigung für Nebenkläger Zelenka, der momentan in der tschechischen Liga sein Geld verdient. Sollten Zelenka und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag zustimmen, »wäre der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung aufgehoben«, erklärte Cech. Damit wäre Jakobsson in Deutschland nicht mehr vorbestraft. Die ursprünglich für Donnerstag anberaumte Berufungsverhandlung vor dem Freiburger Landgericht wurde bereits abgesagt.
(sid/jW)
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