Aus: Ausgabe vom 12.01.2007, Seite 15 / Feminismus
Rückschritt für Frauen an Unis
Düsseldorf. Der freie zusammenschluß von studentInnenschaften (fzs) hat die Abschaffung der studentischen Gleichstellungsbeauftragten mit dem neuen Hochschulfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen als »Rückschritt für eine geschlechtergerechte Hochschule« kritisiert. Das Gesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten.
Nach dem alten Hochschulgesetz in NRW konnten an den Hochschulen des Landes auch Studentinnen das Amt der Gleichstellungsbeauftragten übernehmen. Im neuen Gesetz wurde diese Option ausgeschlossen, indem man für die Ausübung dieser Funktion die Zugehörigkeit zur Statusgruppe der Professorinnen bzw. der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen zur Voraussetzung machte.
(jW)
Nach dem alten Hochschulgesetz in NRW konnten an den Hochschulen des Landes auch Studentinnen das Amt der Gleichstellungsbeauftragten übernehmen. Im neuen Gesetz wurde diese Option ausgeschlossen, indem man für die Ausübung dieser Funktion die Zugehörigkeit zur Statusgruppe der Professorinnen bzw. der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen zur Voraussetzung machte.
(jW)
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