Aus: Ausgabe vom 12.01.2007, Seite 4 / Inland
BA muß Vermittlung ins Ausland zahlen
Brüssel. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muß auch die Vermittlung Erwerbsloser ins Ausland finanziell unterstützen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag klar. Mit seinem Urteil gab das Gericht in Luxemburg einer Klage einer privaten Vermittlungsfirma statt, die einem Erwerbslosen eine Stelle in den Niederlanden verschafft hatte.
Obwohl die Stellensuche auf Grundlage eines Vermittlungsscheins der BA erfolgte, lehnte die Agentur die Kostenübernahme ab. Sie begründete dies damit, daß dem Erwerbslosen keine sozialversicherungspflichtige Stelle in Deutschland vermittelt worden sei. Der EuGH erklärte, dieses Argument sei nicht geeignet, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu behindern.
(AP/jW)
Obwohl die Stellensuche auf Grundlage eines Vermittlungsscheins der BA erfolgte, lehnte die Agentur die Kostenübernahme ab. Sie begründete dies damit, daß dem Erwerbslosen keine sozialversicherungspflichtige Stelle in Deutschland vermittelt worden sei. Der EuGH erklärte, dieses Argument sei nicht geeignet, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu behindern.
(AP/jW)
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