Aus: Ausgabe vom 09.02.2007, Seite 2 / Inland
Al-Tauhid-Urteil rechtskräftig
Karlsruhe. Das Urteil im Düsseldorfer Prozeß gegen eine deutsche Zelle der islamistischen Terrorgruppe Al-Tauhid ist rechtskräftig. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hatte im Oktober 2005 vier Angeklagte – drei Palästinenser und einen Algerier – zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die drei Palästinenser erhielten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zwischen sechs und acht Jahren Haft. Der Algerier wurde wegen Unterstützung der im September 2001 gegründeten Zelle zu fünf Jahren verurteilt.
Die Männer hatten nach Ansicht des Gerichts im Auftrag des inzwischen getöteten Top-Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin geplant.
(ddp/jW)
Die Männer hatten nach Ansicht des Gerichts im Auftrag des inzwischen getöteten Top-Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin geplant.
(ddp/jW)
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