Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 23.02.2007, Seite 2 / Inland

Gericht entscheidet für PKK-Anhänger

Leipzig. Die Unterzeichnung einer »Selbsterklärung« der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Jahr 2001 steht nicht einer Einbürgerung entgegen. Die Erklärung habe ausdrücklich die Abkehr der PKK von der Gewalt betont und sei daher nicht als Unterstützung staatsfeindlicher Aktivitäten zu verstehen, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 5 C 20.05 und 10.06). 2001 hatten bundesweit mehr als 100.000 Kurden in Deutschland eine Selbsterklärung mit dem Titel unterschrieben: »Auch ich bin ein PKKler«. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg sahen in der Unterschrift dennoch Anzeichen für Bestrebungen, die Demokratie und Sicherheit gefährden, und verweigerten die Einbürgerung. Dem hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben.

(AFP/jW)