Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 30.03.2007, Seite 5 / Inland

Münchner klagt auf saubere Atemluft

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit Donnerstag über die Klage des Münchners Dieter Janecek, der ein individuelles Recht auf saubere Atemluft durchsetzen will. Der Anwohner der stark befahrenen Landshuter Allee in München will die Stadt zwingen, mit einem Aktionsplan auf die dauernde Überschreitung der von der Europäischen Union festgelegten Feinstaubgrenzwerte zu reagieren. Der Grenzwert wurde in der Straße 2006 an 100 Tagen überschritten. Sollte Janecek erfolgreich sein, könnte nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe anschließend jeder Bürger in seiner Stadt auf die Einhaltung der Grenzwerte pochen und diesen Anspruch notfalls per Gericht durchsetzen. Die Kommunen könnten dann gezwungen sein, die Einhaltung der Grenzwerte mit Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten auf bestimmten Strecken zu gewährleisten.

(AP/jW)