Aus: Ausgabe vom 05.07.2007, Seite 2 / Inland
Nebeneinkünfte werden offengelegt
Karlsruhe/Berlin. Die Bundestagsabgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte künftig offen legen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Klage von neun Parlamentariern gegen das entsprechende Gesetz zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel bei einem Patt von vier zu vier Richterstimmen. Um Erfolg zu haben, hätte die Klage von einer Mehrheit des Zweiten Senats unterstützt werden müssen. Bundestagspräsident Norbert Lammert kündigte nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe an, er werde die ihm vorliegenden Daten über die Nebeneinkünfte »unverzüglich« veröffentlichen. Dabei geht es um Summen, die neben der monatlichen Diät von 7009 Euro verdient werden.
(AP/jW)
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