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Aus: Ausgabe vom 06.07.2007, Seite 5 / Inland

Bundestag ändert Waffengesetz

Berlin. Vor dem Hintergrund wiederholter Messerstechereien auf der Hamburger Reeperbahn hat der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Durch eine Öffnungsklausel wird den Ländern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind. Unter das Gesetz fallen Springmesser, Dolche, Fahrtenmesser und Baseballschläger, die bislang von Personen über 18 Jahren legal erworben und getragen werden dürfen.

(ddp/jW)

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