Aus: Ausgabe vom 06.07.2007, Seite 5 / Inland
Bundestag ändert Waffengesetz
Berlin. Vor dem Hintergrund wiederholter Messerstechereien auf der Hamburger Reeperbahn hat der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Durch eine Öffnungsklausel wird den Ländern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind. Unter das Gesetz fallen Springmesser, Dolche, Fahrtenmesser und Baseballschläger, die bislang von Personen über 18 Jahren legal erworben und getragen werden dürfen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
»DKP öfter mal vergessen«
vom 06.07.2007 -
Bäume am Landwehrkanal gefällt
vom 06.07.2007 -
»Neue Göttinger Erklärung« gegen Atomwaffen
vom 06.07.2007 -
Geld scheffeln
vom 06.07.2007 -
Das »Krümmel-Monster« strahlt schon lange
vom 06.07.2007 -
Razzia gegen Kurden
vom 06.07.2007 -
Linke in Sachsen abgeblitzt
vom 06.07.2007 -
»Der Senat hat die Forderungen mißachtet«
vom 06.07.2007 -
BND-Ausschuß setzt Sonderermittler ein
vom 06.07.2007