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Aus: Ausgabe vom 06.07.2007, Seite 16 / Sport

Anti-Doping: Verschärftes Gesetz

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat ein verschärftes Arzneimittelgesetz im Kampf gegen Doping verabschiedet. Das Parlament stimmte am Donnerstag einer Gesetzesnovelle mit den Stimmen der Koalition und gegen die der Linkspartei zu. FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz muß noch den Bundesrat passieren, was für den 21. September vorgesehen ist, dann könnte es im Oktober in Kraft treten. Zentraler Punkt des Gesetzes ist der Kampf gegen die mit Dopingmitteln handelnden Netzwerke. Es sieht die Besitzstrafbarkeit von »nicht geringen Mengen« verbotener Substanzen vor, weil dies ein Hinweis auf Handel sei. »Nur« des Dopings überführte Athleten unterliegen weiter ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit. Bandenmäßiger Handel soll mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Diese Erhöhung des Strafrahmens um sieben Jahre erlaubt erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten wie Telefon-Abhörmaßnahmen und eine Kronzeugenregelung. Auf Packungsbeilagen muß zukünftig vermerkt sein, wenn Medikamente auf der Dopingliste stehen.(sid/jW)


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