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Aus: Ausgabe vom 19.07.2007, Seite 15 / Natur & Wissenschaft

Genmais-Klage

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Montag einen Eilantrag gegen den Anbau von Genmais der Firma Monsanto in Deutschland abgewiesen. Seine Begründung: Das Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sei in dieser Sache nicht zuständig. Wäre dem Antrag der Kläger – u. a. Greenpeace und Imker – stattgegeben worden, hätte das BVL das Verbot durchsetzen müssen. Laut Risikobewertung des Bundesamtes vom April 2007 besteht bei dem angebauten Gen-Mais MON810 »ein berechtigter Grund zu der Annahme, daß dieser eine Gefahr für die Umwelt darstellt«. Darauf hatten sich die Kläger berufen. Außerdem hatten sie neue Studien vorgelegt, die zeigen, daß das Insektengift, das der Genmais produziert, anders funktioniert als angenommen. Demnach sterben z. B. Bienen, die von Pollen oder anderen Teilen der Pflanze fressen, nicht direkt am Insektengift, das die Genpflanzen produzieren. Entscheidend scheint vielmehr, welche Mikroorganismen ihren Darm besiedeln. (ots/jW)

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