»Erinnerungsschreiben« an die Generalbundesanwaltschaft
Der Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand wandte sich am Mittwoch mit einem »Erinnerungsschreiben« an die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe:
Sehr geehrte Frau Generalbundesanwältin Harms, sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit Schreiben vom 20. Juni 2007 (eine Kopie dieses Schreibens füge ich bei) bei Ihnen angefragt, welche Ergebnisse denn nun die am 9. Mai 2007 von der Bundesanwaltschaft angeordnete Aktion hatte, in deren Verlauf wegen ...
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