Ein-Euro-Jobs
In einem Beschluß der Verdi-Fachbereichskonferenz 2006 wurde der ver.di-Vorstand aufgefordert, gemeinsam mit dem DGB eine Kampagne zu führen, die die »Ein-Euro-Jobber« als Arbeitnehmer gleichstellt. Begründung: Menschen in »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« haben keine einklagbaren Arbeitnehmerrechte. An Dritte als Leiharbeitnehmer überlassene »Ein-Euro- Jobber« haben noch weniger Rechte, da dem Betriebsrat des verleihenden »Arbeitgebers« für diese »Arbeitnehmer« keinerlei Beteiligungsrechte zugestanden werden. Die Gewerkschaften müssen ein Interesse daran haben, daß arbeitendende Menschen mit Mehraufwansentschädigung als »Arbeitnehmer« angesehen werden, weil die Gefahr besteht, daß die Tarifverträge weiter unterminiert werden und damit die Existenz der Gewerkschaften in Frage gestellt wird.
(gd)
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