Aus: Ausgabe vom 27.10.2007, Seite 2 / Inland
Gericht: Schmerzensgeld bei Mobbing
Erfurt. Ein Beschäftigter, der von seinem Vorgesetzten gemobbt wird und erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und, soweit möglich, auch auf eine Versetzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Im vorliegenden Fall war ein Oberarzt vom Chefarzt gemobbt worden und daraufhin psychisch erkrankt. Die Erfurter Richter erklärten, die Klinik müsse das Schmerzensgeld zahlen, da der mobbende Chefarzt ihr »Erfüllungsgehilfe« sei.(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Ende der Sommerzeit
vom 27.10.2007 -
Schäuble zurückgewiesen
vom 27.10.2007 -
»Linke sollte aus den Fehlern der Grünen lernen«
vom 27.10.2007 -
»Das dumme Geschwätz von Eva Herman tut weh«
vom 27.10.2007 -
Tagung demaskiert »Schattenkabinett«
vom 27.10.2007 -
Berlin. Protest gegen Abschiebelager
vom 27.10.2007 -
Schlappe für die NPD
vom 27.10.2007 -
Bischöfliche Front gegen Kinderspiel
vom 27.10.2007 -
Warten auf den Richter
vom 27.10.2007