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Aus: Ausgabe vom 16.11.2007, Seite 1 / Ausland

Frankreich: Gentests für Einwanderer

Paris. In Frankreich hat die gesetzliche Neuregelung zu Gentests für Einwanderer die letzte Hürde genommen. Der französische Verfassungsrat erlaubte die Speichelproben am Donnerstag – allerdings »unter Vorbehalt«. Die Behörden dürften nicht wie geplant eine Statistik über die verschiedenen Volksgruppen unter den Zuwanderern führen, erklärten die Verfassungshüter und gaben damit der Opposition recht, die gegen diese Bestimmung eine Beschwerde eingereicht hatte. Die konservative Regierung will mit dem Gesetz den Familiennachzug erschweren, der in Frankreich rund 70 Prozent der Zuwanderung ausmacht. Einwanderer können den Test freiwillig ablegen, um Verwandtschaftsverhältnisse zu belegen, sie können aber nicht dazu verpflichtet werden. Gegner der Gentests hatten Zehntausende Unterschriften gegen das Gesetz gesammelt.(AFP/jW)

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