Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.11.2007, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Arbeitsrecht: Regulierung der Leiharbeit

Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle vorab über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Einem brandaktuellen Thema widmen sich die IG-Metall-Juristen Jürgen Ulber und Verena zu Dohna-Jaeger in einem Beitrag für die Dezemberausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. Es geht um die rechtlichen Möglichkeiten von Betriebsräten, den Einsatz von Leiharbeitern im Unternehmen zu regulieren. Daß dies eine drängende Frage ist, zeigen die Zahlen. Wurden zum Zeitpunkt der gesetzlichen Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes (AÜG) Ende 2002 noch 254000 Leiharbeiter eingesetzt, waren es vier Jahre später bereits 631000. Die Tendenz, daß die politisch forcierte Ausweitung der Zeitarbeit reguläre Jobs verdrängt, ist dabei eindeutig. Die Autoren stellen fest: »Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, die früher im Rahmen tariflich gesicherter Arbeitsverhältnisse ein angemessenes Auskommen sicherten, sind heute mit Leiharbeitern besetzt.«

Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die IG Metall – besser spät als nie – beschlossen, die Frage der Leiharbeit bundesweit auf die Tagesordnung zu setzen. Dabei kommt den Betriebsräten der Entleihbetriebe eine entscheidende Rolle zu, da diese im Gegensatz zu den – wenn überhaupt existierenden – Beschäftigtenvertretungen der Zeitarbeitsfirmen noch Durchsetzungsmacht besitzen. Der AiB-Artikel führt aus, auf welche Befugnisse sich die Betriebsräte in dieser Frage berufen können. Neben Informationsrechten hat die Beschäftigtenvertretung auch direkte – wenn auch begrenzte – Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeitern. Zudem verweisen die Autoren auf die Möglichkeit zulässiger »Koppelungsgeschäfte«, bei denen der Betriebsrat seine Zustimmung in anderen Fragen von einer Regulierung des Leiharbeitereinsatzes abhängig macht. Die Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von Leiharbeitern seien vielfältig, so das Fazit der beiden Juristen. Und sie stellen fest: »Die Zeiten, in denen sich der ein oder andere betriebliche Interessenvertreter mit Leiharbeit arrangieren konnte, ohne sich für diese besonders schwach positionierten Arbeitnehmer zuständig zu fühlen, sind definitiv vorbei.« (dab)




Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Ca. 76 Seiten. Bezug und Probeabo:aib-web.de

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