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Aus: Ausgabe vom 12.01.2008, Seite 15 / Geschichte

Anno ... 3. Woche

1918, 14.–20. Januar: In den Daimler-Motorenwerken in der Wiener Neustadt bricht aufgrund einer drastischen Kürzung der Mehlration ein Streik aus. Rasch dehnt er sich zu einer Streikbewegung auf nahezu alle Industriegebiete der k.-u.-k.-Monarchie aus. Von Anfang an spielte das »Aktionskomitee der Linksradikalen« eine wichtige Rolle. Sie standen der antimilitaristischen »Zimmerwalder Linken«, vor allem Lenin, nahe und forcierten die Wahl von Arbeiterräten nach russischem Vorbild. Gefordert wird ein rascher Friedensschluß in Brest-Litowsk ohne Annexionen, ein demokratisches Wahlrecht und eine bessere Lebensmittelversorgung.

1943, 18. Januar: Die deutschen Faschisten starten eine zweite Deportationswelle im Warschauer Ghetto. Es soll aufgelöst und die jüdischen Bewohner sollen in Vernichtungslager deportiert werden. Im Ghetto erwartet sie die »Jüdische Kampforganisation«, angeführt von Mordechai Anielewicz. Die Faschisten werden von ihr in einem vier Tage währenden Kampf vorerst zurückgedrängt.

1943, 20. Januar: Die »Operation Weiß« läuft an. Die deutsche Führung beabsichtigt, das Gros von Titos Befreiungsarmee zu vernichten sowie die Tschetniks, die teils auf seiten der Hitlerarmee, teils auf Seiten der jugoslawischen Befreiungskräfte waren, zu entwaffnen. Drei Wochen benötigte Titos Armee, um sich durch die italienischen Stellungen über das zentralbosnische Hochland zur Neretva durchzuschlagen, wo sie im Februar in einen Existenzkampf mit gegnerischen Tschetniks verwickelt war.


1948, 20. Januar: Die britische Militärregierung verbietet die Durchführung eines »Deutschen Volkskongresses für Einheit und gerechten Frieden« in Nordrhein-Westfalen. In der Folge wird die von KPD und SED geförderte Volkskongreßbewegung auch in den übrigen Ländern der Westzonen durch die Militärregierungen verboten.

1998, 16. Januar: Der Bundestag beschließt mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und Teilen der SPD die Einschränkungen des Grundgesetzartikels 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen aufhebbar macht und deren elektronische Überwachung zuläßt. Von nun an ist eine akustische Wohnraumüberwachung möglich.

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