Aus: Ausgabe vom 23.01.2008, Seite 3 / Schwerpunkt
Kosten: Verdoppelung hochdotierter Polizeistellen
Welche Kosten die geplante Reform verursachen wird, hat die Bundesregierung bis heute nicht vollständig dargelegt. Klar ist nur, daß das neue Bundespolizeipräsidium einen aufwendigen Neubau erfordern wird. In dieser obersten Behörde wird es künftig 26 Stellen der B-Besoldung statt bisher zwölf geben. Somit tut die Bundesregierung einiges für die höchstdotierten Beamten; bei den »normalen« Mitarbeitern ist hingegen der Ärger groß, weil über ihre Interessen hinweggegangen wird. Das Personal ist in die Diskussionen nicht einbezogen worden. Der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Josef Scheuring, nannte dieses Vorgehen »nicht nachvollziehbar« und fügte hinzu: »Die Standortentscheidungen, aus der sich in Teilen gravierende Folgen für die Beschäftigten der Bundespolizei ergeben, wurden den Betroffenen bis heute nicht erklärt.« So herrscht keine Klarheit darüber, wie sich die angekündigten Standortänderungen, Schließungen und Zusammenlegungen persönlich auswirken werden.
Aber auch die Mitbestimmung der Parlamentarier beschränkte sich darauf, die Entscheidungen des Ministeriums zur Kenntnis zu nehmen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bestand darauf, daß Organisationsänderungen Sache der Exekutive und nicht des Parlaments seien. Daher begann er mit der Umsetzung seines Konzepts, noch ehe die Reform überhaupt dem Bundestag vorgelegt worden war.
Auch das Bundesfinanzministerium mußte nun zugeben, daß Schäuble über die künftige Organisation des Bundespolizeipräsidiums bereits im Juni 2007 entschieden hat. Zuvor hatte das Innenministerium immer wieder erklärt, es lägen noch keine abschließenden Entscheidungen vor.
Überhaupt stieß die Informationspolitik der Schäuble-Hauses auf scharfe Kritik der Sachverständigen. So bemängelte der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch, er habe zur Vorbereitung vergeblich versucht, notwendige Grundlagen vom Ministerium zu bekommen, um sich über Sinn und Zweck der Reform kundig zu machen. Berichte über die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Staatsschutzdezernaten beispielsweise sind ihm verweigert worden – übrigens auch Abgeordneten des Innenausschusses. Als die Linksfraktion hiergegen protestierte, hieß es aus Koalition, das seien organisatorische Angelegenheiten, für die das Ministerium allein zuständig sei.
(uj)
Aber auch die Mitbestimmung der Parlamentarier beschränkte sich darauf, die Entscheidungen des Ministeriums zur Kenntnis zu nehmen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bestand darauf, daß Organisationsänderungen Sache der Exekutive und nicht des Parlaments seien. Daher begann er mit der Umsetzung seines Konzepts, noch ehe die Reform überhaupt dem Bundestag vorgelegt worden war.
Auch das Bundesfinanzministerium mußte nun zugeben, daß Schäuble über die künftige Organisation des Bundespolizeipräsidiums bereits im Juni 2007 entschieden hat. Zuvor hatte das Innenministerium immer wieder erklärt, es lägen noch keine abschließenden Entscheidungen vor.
Überhaupt stieß die Informationspolitik der Schäuble-Hauses auf scharfe Kritik der Sachverständigen. So bemängelte der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch, er habe zur Vorbereitung vergeblich versucht, notwendige Grundlagen vom Ministerium zu bekommen, um sich über Sinn und Zweck der Reform kundig zu machen. Berichte über die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Staatsschutzdezernaten beispielsweise sind ihm verweigert worden – übrigens auch Abgeordneten des Innenausschusses. Als die Linksfraktion hiergegen protestierte, hieß es aus Koalition, das seien organisatorische Angelegenheiten, für die das Ministerium allein zuständig sei.
(uj)
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