Der vergessene Fortschritt
Eine alte Forderung der Arbeiterbewegung realisiert: In der DDR gab es ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch
Holger Czitrich-StahlIn Artikel 30 des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990 heißt es wörtlich: »Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, 1. das Arbeitsvertragsrecht sowie das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht einschließlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit und den besonderen Frauenarbeitsschutz möglichst bald einheitlich neu zu kodifizieren.« Damit stand die Frage nach einem ei...
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