Randale im Schanzenviertel
Ein Mitarbeiter des jW-Filmteams wurde am Freitag Opfer eines Überfalls. Deshalb können wir in diesem Clip nur Aufnahmen zeigen, die am Freitag abend, etwa zwischen 21 und 23 Uhr, entstanden sind. Eine Dokumentation der Ereignisse in der Nacht sowie der Erstürmung des Schanzenviertels durch die mit Schnellfeuergewehren ausgerüsteten Spezialeinheiten der Polizei war uns in diesem Video nicht möglich. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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