75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Donnerstag, 21. November 2024, Nr. 272
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
13.01.2017, 13:50:12 / Rosa-Luxemburg-Konferenz 2017

Inhaftiert: Selahattin Demirtas

Pro_Kurdish_Peoples_51416664.jpg

Selahattin Demirtas ist Kovorsitzender der türkischen Partei Halkların Demokratik Partisi (HDP) und Mitglied der Nationalversammlung. Seit dem 3. November 2016 sind er, die HDP-Kovorsitzende Figen Yüksedag und weitere HDP-Abgeordnete unter dem Vorwurf der »Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation« in Haft.

Demirtas ist Rechtsanwalt und u. a. Mitglied von Amnesty International. 2007 und 2011 kandidierte er erfolgreich als offiziell unabhängiger Einzelkandidat bei den Parlamentswahlen, am 7. Juni 2015 und 1. November 2015 für die HDP. Er trat der Partei 2014 bei, wurde neben Figen Yüksedag zu deren Kovorsitzendem gewählt und als Kandidat für die Präsidentschaftswahlen aufgestellt. Er erreichte mit 9,77 Prozent den dritten Platz, was die FAZ als »Durchbruch« in der öffentlichen Wahrnehmung wertete. Der Guardian nannte ihn »kurdischen Obama«. Zwei Tage, nachdem Präsident Recep Tayyip Erdoğan juristische Schritte gegen HDP-Abgeordnete angekündigt hatte, wurde gegen Demirtaş am 30. Juli 2015 ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Vorwurf lautete: Anstachelung bewaffneter Proteste. Am 23. November 2015 teilte die HDP mit, dass auf Demirtas’ gepanzertes Fahrzeug geschossen wurde. Im Mai 2016 wurde auf Betreiben von Erdoğan die Immunität zahlreicher HDP-Abgeordneter, darunter auch die von Demirtaş, aufgehoben. Die Parlamentarier der HDP hatten bereits im Juni für den Fall ihrer Festnahme eine gemeinsame Verteidigungsrede verfasst und veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: »Das einzige Hindernis auf dem Weg zum Ziel, also der Errichtung eines diktatorischen Regimes, das als Präsidialsystem deklariert wird, ist die Demokratische Partei der Völker (HDP)«.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!