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13.01.2017, 13:59:24 / Rosa-Luxemburg-Konferenz 2017

Für Frieden in Kolumbien: Alberto Pinzón und Guillermo Quintero

Alberto Pinzón (Kolumbien) ist Arzt, Anthropologe und Journalist. War 2001 an den Friedensverhandlungen zwischen den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens – Armee des Volkes (FARC-EP) und der Regierung von Andrés Pastrana beteiligt. Musste nach Kritik an dessen Amtsnachfolger Álvaro Uribe Kolumbien verlassen. Lebt heute im Exil in Europa und schreibt für die alternative Nachrichtenagentur Neues Kolumbien (ANNCOL)

Guillermo Quintero (Mexiko) ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Mitglied des Kollektivs Viktoria Comunicación und beteiligt an der Erstellung des Dokumentarfilms »Hablan las FARC-EP« (»Die FARC-EP sprechen«)

FARC-EP (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens – Armee des Volkes)

1964 entfesselte die Armee in Kolumbien mit Unterstützung der USA eine Großoffensive gegen eine Gruppe kommunistischer und liberaler Guerilleros. Den Aufständischen gelang es, der Umzingelung zu entkommen und sich neu zu organisieren. Aus dieser Gruppe entstanden die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC).

Im September 2012 teilte Staatschef Juan Manuel Santos der Öffentlichkeit in einer Fernsehansprache mit, dass seine Regierung Verhandlungen mit den FARC aufgenommen habe. Diese führten im September 2016 zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages zwischen Santos und dem obersten Comandante der FARC-EP, Timoleón Jiménez alias Timochenko, der mit bürgerlichem Namen Rodrigo Londoño heißt. Am 2. Oktober sollte das Abkommen in einem Referendum bestätigt werden, doch nach einer mit Lügen und Verleumdungen geführten Kampagne der extremen Rechten um Expräsident Alvaro Uribe stimmte eine knappe Mehrheit der Teilnehmenden mit Nein.

Um den Friedensprozess zu retten, führte Santos Gespräche mit seinen politischen Widersachern. In Nachverhandlungen wurden einige der Forderungen der Rechten in eine überarbeitete Fassung des Vertrags aufgenommen, der Ende November von Santos und Timochenko in Bogotá unterzeichnet und wenige Tage später im Parlament verabschiedet wurde.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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