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Sparkassen im »Cum-cum«-Sumpf
Auch dem Gemeinwohl verpflichtete Geldhäuser greifen in die Staatskasse. Von Konsequenzen keine Spur
Wenn die Deutsche Bank oder elitäre Geldhäuser wie Warburg die Steuerkasse plündern, überrascht das niemanden. Anders sieht es bei den vermeintlich bodenständigen, lokal verwurzelten und teilweise dem Gemeinwohl verpflichteten Volksbanken und Sparkassen aus. Doch wie Recherchen der Bürgerbewegung Finanzwende aufzeigen, stecken manche von ihnen ziemlich tief drin, im »Cum-cum«-Sumpf.
Die Sparkasse Karlsruhe zum Beispiel. Der wurde 2008 ein risikoloses Aktiengeschäft mit gesicherter Rendite angeboten, wie aus einem »streng vertraulichen« Dokument hervorgeht, das der Bürgerbewegung Finanzwende vorliegt. Beschrieben wird darin der letzte Teil der Kette eines »Cum-cum«-Geschäfts. Anfragen, ob sie sich seinerzeit auf das Geschäft eingelassen hat, beantwortet die Sparkasse zwar nicht. Allerdings gibt es in den Bilanzen des kleinen Geldhauses Steuerrückstellungen, die deutlich auf »Cum-cum«-Geschäfte hindeuten.
Ähnlich ist die Gemengelage etwa bei der Sparkasse Bodensee und der Volksbank Heilbronn. Nachgewiesen beziehungsweise zugegeben wurden »Cum-cum«-Beteiligungen der Kreissparkasse Göppingen sowie der Volksbanken Rhein-Ruhr und Kur- und Rheinpfalz. Der Rest liegt im Dunkeln, aber es zeigt sich, dass es vor allem in Baden-Württemberg mit der Bodenständigkeit der ortsansässigen Geldverwalter nicht so weit her ist. Auf eine Finanzwende-Anfrage bei allen 50 Sparkassen im Ländle kamen nur von einem Drittel eindeutige Dementi.
Die Aufklärung der »Cum-cum«-Machenschaften ist schwierig, auch wenn der Bundesfinanzhof das Modell schon 2015 eindeutig für illegal erklärte. In vielen Fällen sind die einzelnen Teilgeschäfte nicht illegal. Der kriminelle Akt liegt in der Gesamtgestaltung der »Cum-cum«-Kette, an der mehrere Geldinstitute beteiligt sind und die es erst ermöglicht, dass eine einmal an den Fiskus abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach rückerstattet wird.
Die Bürgerbewegung Finanzwende erwartet nun vor allem von den Bundes- und Landesverbänden der Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen Aufklärung. Das seien sie der Öffentlichkeit schuldig. Zumindest der Sparkassenverband Baden-Württemberg sieht das offenbar anders. »Oftmals haben die Entscheidungen Personen getroffen, die gar nicht mehr in diesen Funktionen tätig sind«, heißt es da auf Anfrage. Der Ursprung der Geschäfte läge »fast 20 Jahre« zurück und ohnehin seien »alle Aspekte bereits öffentlich beleuchtet« worden.
Es ist mühsam und wird wohl nie vollständig möglich sein, die »Cum-cum«-Netzwerke von der lokalen bis zur internationalen Dimension aufzudecken. Bisher wurde noch kein einziges Strafverfahren eröffnet. Das Problem Verjährung dürfte angesichts der langen schon vergangenen Zeiträume und der Komplexität der »Cum-cum«-Ketten noch größer sein als bei »Cum-ex«. Der Schaden für den Steuerzahler allerdings auch.