Der Nürnberger Ärzteprozeß: Die Angeklagten hatten den Hippokratischen Eid geschworen und waren dennoch in Ausübung ihres Berufes zu Mördern geworden. Deshalb schufen die Richter zur Beurteilung dieser Verbrechen 1947 den Nürnberger Kodex (III und Schluß)
Nürnberger Ärzteprozeß (Teil I). Was der US-Militärgerichtshof I über faschistische Medizinverbrecher aufdeckte, stieß in der westdeutschen Ärzteschaft jahrzehntelang auf Ablehnung und Verweigerung