Aus: Ausgabe vom 24.04.2008, Seite 3 / Schwerpunkt
Reaktion: Polizeirecht bricht Versammlungsfreiheit
Aus der Resolution des 32. Strafverteidigertages am 2.März 2008 in München zum geplanten neuen bayerischen Versammlungsrecht:
Nach der Regionalisierung des Versammlungsrechts hat Bayern die erste neue Fassung eines Versammlungsgesetzes vorgelegt. Es soll Vorbild für alle anderen Bundesländer sein. Bereits das erste Bundesversammlungsgesetz von 1953 war keine liberale Ausgestaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz, sondern ein Produkt des kalten Krieges und der Kommunistenfurcht. Mit seiner Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel und seiner bürokratischen, auf einen »Leiter« fixierten Struktur war es eher am Leitbild eines Obrigkeitsstaates ausgerichtet. Das neue Gesetz wird von der Staatsregierung mit der angeblich gegen Rechtsradikale und Neofaschisten gerichteten Tendenz an die Öffentlichkeit verkauft. Tatsächlich ist der praktische Nutzen in dieser Hinsicht minimal. Schon die jetzige Gesetzesfassung aus dem Jahre 2005 ermöglicht ein weitgehendes Einschreiten gegen solche Gruppen – wenn die Polizei nur will. Demgegenüber bringt der Gesetzentwurf in vielen Punkten zusätzliche polizeistaatliche Hindernisse für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts ein Stück ursprünglicher, ungebändigter, unmittelbarer Demokratie gewährleisten soll. (...)
Die Teilnehmer des 32. Strafverteidigertages rufen dazu auf, das Recht auf freie Demonstration – eines der grundlegenden Rechte jeder Demokratie – gegen diesen monströsen polizeistaatlichen Anschlag aus Bayern zu verteidigen.
Nach der Regionalisierung des Versammlungsrechts hat Bayern die erste neue Fassung eines Versammlungsgesetzes vorgelegt. Es soll Vorbild für alle anderen Bundesländer sein. Bereits das erste Bundesversammlungsgesetz von 1953 war keine liberale Ausgestaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz, sondern ein Produkt des kalten Krieges und der Kommunistenfurcht. Mit seiner Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel und seiner bürokratischen, auf einen »Leiter« fixierten Struktur war es eher am Leitbild eines Obrigkeitsstaates ausgerichtet. Das neue Gesetz wird von der Staatsregierung mit der angeblich gegen Rechtsradikale und Neofaschisten gerichteten Tendenz an die Öffentlichkeit verkauft. Tatsächlich ist der praktische Nutzen in dieser Hinsicht minimal. Schon die jetzige Gesetzesfassung aus dem Jahre 2005 ermöglicht ein weitgehendes Einschreiten gegen solche Gruppen – wenn die Polizei nur will. Demgegenüber bringt der Gesetzentwurf in vielen Punkten zusätzliche polizeistaatliche Hindernisse für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts ein Stück ursprünglicher, ungebändigter, unmittelbarer Demokratie gewährleisten soll. (...)
Die Teilnehmer des 32. Strafverteidigertages rufen dazu auf, das Recht auf freie Demonstration – eines der grundlegenden Rechte jeder Demokratie – gegen diesen monströsen polizeistaatlichen Anschlag aus Bayern zu verteidigen.
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