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Aus: Ausgabe vom 10.06.2008, Seite 5 / Inland

Ausbürgerung von Kindern war illegal

Berlin. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai darf unter 18jährigen mit Migrationshintergrund die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, wenn den Eltern aufgrund doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft im nachhinein aberkannt wurde. Darauf wies der Bundestagsabgeordnete Hakki Keskin (Die Linke) in einer am Montag verbreiteten Erklärung hin. Das Problem betreffe rund 50000 in Deutschland eingebürgerte Migranten türkischer Herkunft. Aufgrund des seit 2000 geltenden Verbots von mehrfachen Staatsangehörigkeiten wurde diesem Personenkreis nachträglich der deutsche Paß wieder aberkannt. (jW)

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