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Aus: Ausgabe vom 10.02.2009, Seite 5 / Inland

Schuldspruch gegen rechte Anwältin

Karlsruhe. Die Lebensgefährtin des Neonazis Horst Mahler darf ihren Anwaltsberuf fünf Jahre lang nicht mehr ausüben. Der Bundesgerichtshof bestätigte in weiten Teilen einen Schuldspruch unter anderem wegen Volksverhetzung gegen die Strafverteidigerin Sylvia Stolz. Wie der BGH am Montag mitteilte, hob der Strafschutzsenat aber die vom Landgericht Mannheim verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten aufgrund von Rechtsfehlern auf; das Gericht muß nun erneut über das Strafmaß befinden. Rechtskräftig verurteilt ist die frühere Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel nun unter anderem wegen Volksverhetzung, versuchter Strafvereitelung, Nötigung und Verunglimpfung des Staates.

In dem Verfahren gegen Zündel, das im Februar 2007 abgeschlossen wurde, hatte die Juristin den Massenmord an Juden geleugnet, war noch im Gerichtssaal festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht worden.

(AP/jW)