Aus: Ausgabe vom 25.02.2009, Seite 4 / Inland
Opposition beim BGH erfolgreich
Berlin. Die Bundesregierung muß dem
BND-Untersuchungsausschuß des Bundestages Aufzeichnungen des
deutschen Auslandsgeheimdienstes über
Informationsanforderungen der US-Streitkräfte während des
Irak-Krieges 2003 vollständig vorlegen. Dies hat der
Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auf Antrag der Opposition
entschieden, wie FDP, Grüne und Linke am Dienstag in einer
gemeinsamen Pressemitteilung erklärten. Bislang hatten der
Ausschußvorsitzende Volker Kauder (CDU) und die
Unions-SPD-Mehrheit verhindert, daß der
Informationsaustausch zwischen einem BND-Mitarbeiter beim
US-Hauptquartier in Katar und der BND-Zentrale in Deutschland
während des Irak-Krieges 2003 restlos aufgeklärt
wird.
(jW)
(jW)
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