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Aus: Ausgabe vom 25.02.2009, Seite 4 / Inland

Opposition beim BGH erfolgreich

Berlin. Die Bundesregierung muß dem BND-Untersuchungsausschuß des Bundestages Aufzeichnungen des deutschen Auslandsgeheimdienstes über Informationsanforderungen der US-Streitkräfte während des Irak-Krieges 2003 vollständig vorlegen. Dies hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auf Antrag der Opposition entschieden, wie FDP, Grüne und Linke am Dienstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten. Bislang hatten der Ausschußvorsitzende Volker Kauder (CDU) und die Unions-SPD-Mehrheit verhindert, daß der Informa­tionsaustausch zwischen einem BND-Mitarbeiter beim US-Hauptquartier in Katar und der BND-Zentrale in Deutschland während des Irak-Krieges 2003 restlos aufgeklärt wird.

(jW)

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