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Aus: Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 5 / Inland

Wehrpflicht wird geprüft

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat erneut die Einberufung von zwei Wehrpflichtigen ausgesetzt und die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Gericht bekräftigte damit am Mittwoch seine bereits seit Jahren geäußerte Rechtsauffassung, die Wehrgerechtigkeit sei angesichts der sinkenden Zahlen von Grundwehrdienstleistenden nicht mehr gewahrt. Die Karlsruher Richter sollen nun prüfen, ob die derzeitige Einberufungspraxis noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.(AFP/jW)

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