Aus: Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 5 / Inland
Wehrpflicht wird geprüft
Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat erneut die
Einberufung von zwei Wehrpflichtigen ausgesetzt und die Fälle
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Gericht
bekräftigte damit am Mittwoch seine bereits seit Jahren
geäußerte Rechtsauffassung, die Wehrgerechtigkeit sei
angesichts der sinkenden Zahlen von Grundwehrdienstleistenden nicht
mehr gewahrt. Die Karlsruher Richter sollen nun prüfen, ob die
derzeitige Einberufungspraxis noch mit dem Grundgesetz vereinbar
ist.(AFP/jW)
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