Aus: Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 4 / Inland
Gericht behandelt Atomausstiegsklage
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig befaßt
sich am heutigen Donnerstag in einem Präzedenzfall mit der
gesetzlichen Regelung zum Atomausstieg. Dabei geht es um eine Klage
der Betreiber der Kernkraftwerke Brunsbüttel in
Schleswig-Holstein und Biblis A in Hessen gegen die Bundesrepublik.
Die Konzerne wollen eine Zuteilung aus der Reststrommenge für
das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich erreichen, um über
2009 hinaus in Betrieb bleiben zu können.Scheitern die
Kläger, müssten die beiden Kraftwerke noch im Laufe
dieses Jahres schließen, weil ihr gesetzlich vorgesehenes
Stromkontingent dann ausgeschöpft ist. Im Atomausstiegsgesetz
von 2002 sind den Kernkraftwerken sogenannte Reststrommengen
zugeteilt worden. Wenn die jeweilige Menge produziert ist, erlischt
die Betriebsgenehmigung. (ddp/jW)
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