Aus: Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 2 / Inland
Nazi-Zeitungen dürfen erscheinen
München. Das Projekt »Zeitungszeugen» darf nach
einer Gerichtsentscheidung vollständige Nachdrucke von
Nazi-Zeitungen wie den Völkischen Beobachter
veröffentlichen. Allerdings nur bis zum Erscheinungsjahr 1938.
Wie das Landgericht München am Mittwoch entschied, ist dagegen
das für die Jahre 1939 bis 1945 vom Freistaat erlassene Verbot
zulässig. Für die Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkriegs
sind dem Urteil zufolge die vom bayerischen Finanzministerium
reklamierten Urheberrechte an den NS-Zeitungen abgelaufen. Bayern
hatte von den Alliierten die Rechte der Nazi-Presse übertragen
bekommen. Ein britischer Verleger hatte zum Jahrestag von Hitlers
Machtergreifung die »Zeitungszeugen« mit den
beanstandeten Nachdrucken veröffentlicht.(AFP/jW)
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