Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.04.2009, Seite 12 / Aktion

Teilnahmebedingungen

Pro Thema können von Fotoamateuren maximal drei Papierbilder im Format bis 20 x 30 Zentimeter, Farbe oder Schwarzweiß, unaufgezogen, nicht gerollt, eingereicht werden; darunter kann je Thema eine Serie mit bis zu sechs Aufnahmen sein, die als ein Bild gezählt wird. Alle fotografischen Techniken und Genres sind zugelassen. Die Arbeiten dürfen frühestens 2008 entstanden sein.

Mit der Teilnahme versichern die Autorinnen und Autoren, daß sie sich bei keiner anderen Zeitung an »Blende 2009« beteiligen, daß alle Rechte an den Bildern bei ihnen liegen und keinerlei Einwände gegen eine Veröffentlichung bestehen, daß insbesondere Rechte abgebildeter Personen gewahrt sind.

Die junge Welt/der Verlag 8. Mai GmbH darf die eingesandten Fotos in der jW sowie zur Herstellung von Postkarten, Plakaten und Kalendern kostenfrei verwenden.

Je Thema vergibt die jW-Jury acht Preise. Sie entscheidet außerdem über drei Preise für Jugendliche, die sich am Jugend- bzw. an einem anderen Thema versucht haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde.

Alle ausgezeichneten Arbeiten sowie alle Beiträge von Jugendlichen werden einer Jury der Prophoto GmbH in Frankfurt am Main vorgelegt, die die bundesweit »111 besten Zeitungsleserinnen- und Zeitungsleserfotos« ermittelt sowie an Jugendliche 55 Sonder- und 111 Verlosungspreise vergibt.

Preisgekrönte Arbeiten verbleiben in der jW bzw. bei der Prophoto GmbH. Die Rücksendung aller übrigen Fotos erfolgt bis zum 31.12.2009.




Einsendeschluß: 17. Oktober 2009



Auf jedem Foto bitte gut lesbar vermerken: Name, Vorname, Alter, Anschrift, Bildtitel und zu welchem Thema es gewertet werden soll.

Die Einsendungen gehen in stabiler Verpackung mit beigelegten 2,80 Euro Teilnahmegebühr (in Briefmarken) für die Rücksendung der Fotos nach Abschluß des Wettbewerbes an:



junge Welt, Verlag 8.Mai GmbH,

Torstr. 6, 10119 Berlin, Kennwort: Blende 2009

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!