Aus: Ausgabe vom 12.11.2009, Seite 4 / Inland
Kündigung von Betriebsräten illegal
Osnabrück. Die Kündigung von fünf
Ersatz-Betriebsratsmitgliedern des insolventen Osnabrücker
Automobilherstellers Karmann war unrechtmäßig und
muß zurückgenommen werden. Dies entschied das
örtliche Arbeitsgericht am Dienstag einem Online-Bericht der
Neuen Osnabrücker Zeitung zufolge. Geklagt hatten demnach
fünf sogenannte Nachrücker, die vertretungsweise an
Betriebsratssitzungen teilgenommen hatten. Deshalb stünden sie
laut Betriebsverfassungsgesetz unter rückwirkendem
Kündigungsschutz, erklärte Arbeitsrichter Thomas
Schrader. Für die Frist von einem Jahr nach der
Betriebsratszugehörigkeit sei eine Kündigung
unzulässig. Laut NOZ sind derzeit noch über 1000
Kündigungsschutzklagen von Karmann-Beschäftigten vor dem
Osnabrücker Arbeitsgericht anhängig. Zur Zeit verhandeln
die Eigentümerfamilien mit dem VW-Konzern über einen
möglichen Einstieg bei beim Autobauer. Strittig ist vor allem
der Kaufpreis
(jW)
(jW)
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