Aus: Ausgabe vom 16.12.2009, Seite 5 / Inland
Hartz IV: Berlin war zu »großzügig«
Kassel. Mit seiner verhältnismäßig
großzügigen Erstattung von Unterkunftskosten der
Hartz-IV-Bezieher hat das Land Berlin nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) »vorsätzlich« gegen
geltendes Recht verstoßen. Dem Bund muß das Land daher
Schadensersatz in Höhe von 13,14 Millionen Euro plus Zinsen
zahlen, entschied das BSG am Dienstag in Kassel. Der Bund hatte 47
Millionen gefordert.
Laut Gesetz werden Hartz-IV-Beziehern die Kosten für Unterkunft und Heizung »in angemessener Höhe« erstattet. Ist die Wohnung zu teuer, wird die tatsächliche Miete »in der Regel« nur für bis zu sechs Monate bezahlt; in dieser Frist müssen die Betroffenen in eine billigere Unterkunft umziehen. Das Land Berlin gewährte dagegen von 2005 bis 2008 eine Frist von einem Jahr.
Bei der Höhe der Rückzahlungssumme berücksichtigte das BSG, daß ein Großteil der Betroffenen keine preiswertere Wohnung hätte finden oder aus anderen Gründen nicht hätte umziehen können. (AFP/jW)
Laut Gesetz werden Hartz-IV-Beziehern die Kosten für Unterkunft und Heizung »in angemessener Höhe« erstattet. Ist die Wohnung zu teuer, wird die tatsächliche Miete »in der Regel« nur für bis zu sechs Monate bezahlt; in dieser Frist müssen die Betroffenen in eine billigere Unterkunft umziehen. Das Land Berlin gewährte dagegen von 2005 bis 2008 eine Frist von einem Jahr.
Bei der Höhe der Rückzahlungssumme berücksichtigte das BSG, daß ein Großteil der Betroffenen keine preiswertere Wohnung hätte finden oder aus anderen Gründen nicht hätte umziehen können. (AFP/jW)
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