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Aus: Ausgabe vom 09.04.2011, Seite 16 / Aktion

Presseinhaltsdelikte

Wie der Berliner Polizeipräsident gegen die junge Welt vorgeht
Von Denis Gabriel
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Die Leserinnen und Leser der jungen Welt täglich mit etwas anderer Information, Analyse und Meinung zu beliefern als es der mediale Mainstream vorgibt, kann gefährlich sein. So eine Zeitung »wird selber Ziel von undemokratischen Angriffen und muß ökonomisch hart um die Existenz kämpfen«, haben wir an dieser Stelle letzte Woche geschrieben.

So mußte sich unser Autor Thies Gleiss für seine in der jungen Welt vom 20. Mai 2010 geäußerte politische Meinung gerichtlich verantworten. Die Verrechnung von Toten und Opfern sei nicht angebracht, schrieb Gleiss und weiter: »Sollen wir etwa mitspielen: An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes (…), aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht…« Damit wolle Gleiss die Ehre von Bundeswehrsoldaten verletzen und herabsetzen, meinte die Berliner Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht verfügte einen Strafbefehl in Höhe von 5400 Euro, wogegen Gleiss Einspruch erhob. Gestern milderte nun das Berliner Amtsgericht Tiergarten den Strafbefehl auf 2250 Euro. Auch dagegen wird jW-Autor Gleiss vorgehen.

Es war nicht der erste Angriff der Staatsanwaltschaft auf die junge Welt. Gegen Chefredakteur Arnold Schölzel wurde seit Februar 2009 wegen Beleidigung ermittelt. In einem Wochenendinterview der jungen Welt erkannte sich der Berliner Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe unter der Bezeichnung »der Irre von Hohenschönhausen« wieder und erstattete Anzeige. Schölzel bekam einen Strafbefehl in Höhe von 5400 Euro, weil er als presserechtlich Verantwortlicher diese Passage nicht wegzensiert hatte. Schölzel erhob mit Erfolg Einspruch, in erster wie in zweiter Instanz wurde der jungen Welt das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. der Öffentlichkeit das Recht auf umfassende Information zugesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision eingelegt, diese dann aber zurückgezogen, so daß dieses Urteil erst am 17. Februar 2011 rechtskräftig wurde.


Daraufhin nahm sich der Berliner Polizeipräsident die Berichterstattung zu den Castortransporten in unserer Zeitung vor. Weil ihm auch die nicht gefällt, beschuldigt er den Geschäftsführer der jungen Welt, Dietmar Koschmieder, mit Schreiben vom 1.März 2011 der »öffentlichen Aufforderung zu Straftaten«. Ermittlungen werden eingeleitet. Den nächsten Brief an die junge Welt verfaßt der Berliner Polizeipräsident dann am 29. März 2011. Diesmal läßt er dem Chefredakteur dieser Zeitung mitteilen, daß gegen ihn wegen »Belohnung und Billigung von Straftaten (Presseinhaltsdelikt)« ermittelt wird. Tatort seien Verlag und Redaktion. Was da genau belohnt und gebilligt wurde, verschweigt der Herr Präsident in seiner Vorladung. Vermutlich geht es aber um einen Text von Inge Viett in Vorbereitung der diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz. Inge Viett und Gesine Lötzsch haben ihre Ansichten zum Thema »Wo bitte geht’s zum Kommunismus? Linker Reformismus oder revolutionäre Strategie – Wege aus dem Kapitalismus« thesenhaft für die jW formuliert. Die Empörung im bürgerlichen Blätterwald war gewaltig, Gesine Lötzsch wurde unter Druck gesetzt, und gegen Inge Viett wird ermittelt, weil sie ihre Meinung wohl etwas zu frei geäußert hat. Presseinhaltsdelikt, schreit die Staatsanwaltschaft – nach ihrer Meinung falsche Inhalte in der Presse halt.

Damit wir auch weiterhin solche Inhalte vermitteln können, brauchen wir dringend Unterstützung. Es helfen Spenden in den Prozeßkostenfonds. Wichtig ist vor allem, daß diese Zeitung und ihre Inhalte noch viel mehr Menschen bekannt werden. Die Verteilaktionen zu den Ostermärschen und zu den Kundgebungen und Demos am 1.Mai sind eine gute Möglichkeit dazu.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Dieter Obschernings: Meinungsfreiheit Die strammen Antikommunisten der Berliner Justiz haben wohl schon wahr- genommen,dass ihnen der eisige Wind der Weltgeschichte bereits ins Gesicht weht.Sonst wären nämlich die von ihnen gegen Jou...

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