Aus: Ausgabe vom 18.06.2011, Seite 2 / Inland
Klagen gegen Kinderlärm schwerer
Berlin. Anwohner können sich bei Klagen gegen Kinderlärm
von Spielplätzen oder Kindertagesstätten künftig
nicht mehr auf das Gesetz zum Schutz vor Lärm berufen. Der
Bundesrat ließ am Freitag eine Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes passieren, wonach Kinderlärm
nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten darf. Die
Neuregelung legt fest, daß auch laute Geräusche von
Spielplätzen, Kindergärten und ähnlichen
Einrichtungen in Wohngebieten in der Regel kein Grund für
Nachbarschaftsklagen sein können.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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