Aus: Ausgabe vom 18.06.2011, Seite 5 / Inland
Entschädigung nach G-8-Razzia
Hamburg. Nach den rechtswidrigen Razzien vor dem
Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm 2007 muß die Stadt
Hamburg einem Mann 425,57 Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied
das Landgericht der Hansestadt am Freitag. Dabei seien dem
Kläger rund 300 Euro aufgrund des Nutzungsausfalls von zwei
beschlagnahmten Computern zugesprochen worden, erklärte das
Gericht zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Bereits im Januar 2008 hatte der
Bundesgerichtshof (BGH) die Razzia für rechtswidrig
erklärt. Die Bundesanwaltschaft sei für die Aktion
»nicht zuständig« gewesen, weil die Betroffenen
keine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Wenige
Wochen vor dem G-8-Gipfel im Ostseebad Heiligendamm waren am 9.Mai
2007 bundesweit 40 Objekte durchsucht worden. (dapd/jW)
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