Aus: Ausgabe vom 24.03.2012, Seite 5 / Inland
Überwachung von AZADI war illegal
Von Nick Brauns
Berlin. Die Überwachung des Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden AZADI durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kam die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am Donnerstag. Erst im Juli 2009 hatte der Verfassungsschutz den in Düsseldorf ansässigen Verein darüber informiert, daß dessen Postverkehr zwischen Februar 1998 und Juli 2000 und ab September 1999 auch die Telefonkommunikation überwacht wurde.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, daß es bei der gesetzlichen Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesinnenministerium und die parlamentarische G-10-Kommission gravierende Mängel gegeben habe. Dabei folgte das Gericht laut AZADI-Anwalt Sönke Hilbrans seiner eigenen Rechtsprechung von Anfang März im Zusammenhang mit ebenfalls für illegal erklärten Überwachungsmaßnahmen gegen angebliche Mitglieder der linksradikalen »militanten gruppe«.
AZADI – das bedeutet auf Kurdisch »Freiheit« – war 1996 auf Initiative der Roten Hilfe, kurdischer Verbände sowie Menschenrechts- und Anwaltsvereinigungen gegründet worden, um in der Bundesrepublik verfolgte Kurden politisch und materiell zu unterstützen.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, daß es bei der gesetzlichen Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesinnenministerium und die parlamentarische G-10-Kommission gravierende Mängel gegeben habe. Dabei folgte das Gericht laut AZADI-Anwalt Sönke Hilbrans seiner eigenen Rechtsprechung von Anfang März im Zusammenhang mit ebenfalls für illegal erklärten Überwachungsmaßnahmen gegen angebliche Mitglieder der linksradikalen »militanten gruppe«.
AZADI – das bedeutet auf Kurdisch »Freiheit« – war 1996 auf Initiative der Roten Hilfe, kurdischer Verbände sowie Menschenrechts- und Anwaltsvereinigungen gegründet worden, um in der Bundesrepublik verfolgte Kurden politisch und materiell zu unterstützen.
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