Gegründet 1947 Sa. / So., 02. / 3. November 2024, Nr. 256
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 02.03.2013, Seite 16 / Aktion

Leerstellen melden!

Die junge Welt gibt es an Ihrem Kiosk noch nicht? Das können wir gemeinsam ändern!
Unsere Kioskaktion endet zwar mit unserer großen Verteilak­tion rund um den 1. Mai, sie beginnt aber bereits übernächste Woche mit Plakatierungen und Promotionaktionen in Leipzig. Anlaß ist die Buchmesse, deren Besucher auf die junge Welt aufmerksam gemacht werden sollen. Es folgen Plakatieraktionen in Berlin, Cottbus, Jena, Potsdam, Dresden und Chemnitz. Die Plakate enthalten die Aufforderung, eine junge Welt am Kiosk zu kaufen. Aus diesen Gründen wird bundesweit, aber besonders in diesen Städten die Kioskbelieferung erweitert – und dabei können Sie uns helfen! Wenn Sie eine interessante Einzelverkaufsstelle in Ihrer Stadt kennen, die zwar überregionale Tageszeitungen führt, aber die junge Welt noch nicht, melden Sie uns bitte diese Leerstelle. Nutzen Sie dazu unser Formular im Internet (www.jungewelt.de/kiosk). Es wird dann ein paar Tage dauern, bis über Nationalvertrieb und Grosso auch diese Verkaufsstelle mit der jungen Welt ausgestattet wird. Und wenn Sie dann noch in Ihrem Umfeld darauf hinweisen, daß es die junge Welt dort zu kaufen gibt, besteht eine gute Chance, daß unsere Zeitung im Angebot bleibt. Gerne stellen wir Ihnen für das Geschäft einen Aufkleber zur Verfügung, damit Kunden auf die junge Welt aufmerksam gemacht werden können. Und wenn Sie mögen, machen Sie vom Kiosk ein Foto und schicken uns das zu – mit solchen Fotos wollen wir die Seite 16 in den nächsten Wochen gestalten. Übrigens: So ein Foto dürfen Sie uns auch gerne von solchen Verkaufsstellen schicken, die die junge Welt schon lange im Angebot führen. Schicken Sie die Aufnahmen bitte an foto@jungewelt.de.

Aktionsbüro

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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