Aus: Ausgabe vom 06.07.2013, Seite 2 / Inland
Ehegattensplitting ausgeweitet
Berlin. Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat am Freitag grünes Licht für die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete steuerliche Gleichstellung von Homosexuellen. Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerlast verheirateter Paare gesenkt. Die Regelung wurde nun auf rund 34000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet. Dies gilt rückwirkend bis zum 1. August 2001 – denn seither gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft. (dpa/jW)
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