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Aus: Ausgabe vom 22.02.2014, Seite 6 / Ausland

Schweiz: Urteil gegen Polizisten aufgehoben

Lausanne. Wenn Polizisten Asylbewerber als »Sauausländer« oder »Dreckasylant« beschimpfen, ist das nach Ansicht des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne noch keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob es ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf. Der Beamte hatte 2007 einen algerischen Asylbewerber festgenommen und ihn dabei beschimpft. Ein Gericht in Basel verhängte wegen Rassendiskriminierung eine Geldstrafe. Das Bundesgericht befand hingegen, der erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben.(dpa/jW)

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