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Aus: Ausgabe vom 27.03.2014, Seite 4 / Inland

Gericht schützt Betriebsjuristen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz von Unternehmensjuristen gestärkt, deren Auftraggeber im Fokus der Staatsanwaltschaft steht. Ihre Privatwohnungen dürfen demnach nur durchsucht werden, wenn die Ermittler konkrete Hinweise für den Verdacht einer Straftat haben. E-Mails zu internen Vorgängen oder zur Verteidigungsstrategie reichten dafür nicht aus, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Richter gaben dem Leiter der Rechtsabteilung des Waffenherstellers Heckler & Koch recht. Seine Wohnung war 2011 anläßlich von Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Unternehmens bei einer Razzia durchsucht worden. (dpa/jW)

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