Aus: Ausgabe vom 09.05.2014, Seite 5 / Inland
Bombenbauer erzielt Teilerfolg vor BGH
Karlsruhe. Er wollte eine Bombe bauen, doch die Zutaten explodierten bereits im Küchenmixer. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Studenten deshalb 2013 zu drei Jahren Haft. Nun hat der mutmaßliche Islamist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen: Das Gericht hob am Donnerstag seine Verurteilung wegen Attentatsvorbereitungen auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.
Das Landgericht Frankfurt muß nun klären, ob der junge Mann damals schon fest zu einem Anschlag entschlossen war. Sollte das nicht der Fall sein, kann er mit einer milderen Strafe rechnen. Der Deutsche afghanischer Herkunft hatte sich im Internet eine Anleitung zum Bombenbau heruntergeladen. Beim Mischen im Januar 2011 waren die Zutaten explodiert. Er erlitt schwere Verbrennungen. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft.
In dem BGH-Grundsatzurteil heißt es nun, strafbar seien derartige Vorbereitungen nur, wenn der Täter zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat wie einem Bombenanschlag »bereits fest entschlossen« sei.(dpa/jW)
Das Landgericht Frankfurt muß nun klären, ob der junge Mann damals schon fest zu einem Anschlag entschlossen war. Sollte das nicht der Fall sein, kann er mit einer milderen Strafe rechnen. Der Deutsche afghanischer Herkunft hatte sich im Internet eine Anleitung zum Bombenbau heruntergeladen. Beim Mischen im Januar 2011 waren die Zutaten explodiert. Er erlitt schwere Verbrennungen. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft.
In dem BGH-Grundsatzurteil heißt es nun, strafbar seien derartige Vorbereitungen nur, wenn der Täter zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat wie einem Bombenanschlag »bereits fest entschlossen« sei.(dpa/jW)
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