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Aus: Ausgabe vom 28.11.2014, Seite 2 / Inland

Zschäpe lehnt Richter ab

München. Im Münchner NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Donnerstag erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen. Ihr Verteidiger Wolfgang Heer warf Götzl einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung vor. Der Richter habe versucht, auf unzulässige Weise ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1996 als Beweismittel einzubringen. Das lasse darauf schließen, »dass das Ergebnis für den Vorsitzenden bereits feststeht.« Anklage und Nebenklage nahmen den Richter dagegen in Schutz und warfen der Verteidigung vor, die »Verhandlungsführung an sich zu reißen«. (dpa/jW)