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Aus: Ausgabe vom 28.11.2014, Seite 5 / Inland

Bald Urteil gegen Ex-CDU-Landeschef

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 11. Dezember sein Urteil zur Affäre um illegale Parteienfinanzierung der rheinland-pfälzischen CDU verkünden. In dem Prozess geht es um die Zahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Das Landgericht Mainz hatte den Ex-CDU-Landeschef Christoph Böhr im Dezember 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er Honorare für seinen Wahlkampfberater illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hatte. Wegen Beihilfe zur Untreue wurde der Berater Carsten Frigge zu 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen legten Böhr, Frigge und die Staatsanwaltschaft Revision ein. (dpa/jW)

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