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Aus: Ausgabe vom 13.12.2014, Seite 16 / Aktion

Online-Logbuch (8)

Von Peter Steiniger

Das Weihnachtsfest naht, die frohe Botschaft eilt ihm voraus: Anfang der kommenden Woche wird die Onlineausgabe der jungen Welt auf bewährter technischer Grundlage wiedergeboren. Beibehalten wird ihre moderne Gestaltung, die sich an unserem »Sputnik«-Relaunch vom Oktober orientiert. Wieder klarer hervor tritt der Charakter eines täglichen Periodikums. Das wertvolle Archiv steht nun wieder einheitlich unter jungewelt.de zur Verfügung. Digitale Inhalte, zurückreichend bis 1996, lassen sich dort finden, ebenso Hunderte Beilagen, Dossiers und Serien. Die Übermittlung der täglichen E-Mail-Ausgaben an Abonnenten konnten wir bereits neu in Gang setzen. Epub-Dateien für Mobilgeräte und die PDF-Version stehen zur Verfügung. Auch der Newsletter flattert seinen Bestellern demnächst wieder ins Postfach. Und auch weiterhin wird es zusätzliche aktuelle Online-Berichte geben. Eine gute Synthese aus dem Erprobten und Schritten ins Neuland. Möglich machen dies die Entwickler der Berliner Firma Warenform, mit denen wir unseren Bund erneuerten. Dem trudelnden »Sputnik« war trotz all unserer Bemühungen nicht das ewige Leben vergönnt. Auch wenn er nur kurze Zeit kreiste, sammelten wir nützliche Erkenntnisse. Vergleichsweise paradiesisch ist unsere neue technische Ausstattung. Das Teufelszeug von Microsoft wurde fast gänzlich ausgetrieben. Die erste Version eines Redaktionssystems läuft und wird schrittweise optimiert. Ein bitterer Beigeschmack aber bleibt: Die morsche »Bonamat«-Maschine brütet noch immer etwas aus, das selbst MITROPA-Kellnern die Schamesröte ins Gesicht getrieben hätte. Jene »Mitteleuropäische Schlaf- und Speisewagen AG« hielt bis 1989 ein Patent für Kaffeezubereitung mittels Osmose. Auch das keine ganz ausgereifte Sache. Lieber Weihnachtsmann ... Amen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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