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Aus: Ausgabe vom 13.12.2014, Seite 16 / Aktion

Bis zum Endsieg

Wie sich der rechte Frontmann Jürgen Elsässer links von den Kameraden Lars Mährholz und Ken Jebsen positioniert
Von Dietmar Koschmieder

Auch wenn der Krawattendemagoge Jürgen Elsässer triumphiert, achtet er auf seine Wortwahl. Wenn er die Unwahrheit sagt oder schreibt, tut er dies in der Regel bewusst. Nach der Verkündung des Urteils in dieser Woche im seinem Prozess gegen Jutta Ditfurth spricht er am 10. Dezember auf seinem Blog nicht vom Endsieg, sondern titelt seinen Beitrag mit »Finalsieg über Ditfurth! Elsässer KEIN ›glühender Antisemit‹! Natürlich weiß Elsässer, dass das Quatsch ist: Es handelt sich weder um einen Final- noch um einen Endsieg, sondern lediglich um ein Richterurteil in erster Instanz. Und das besagt auch nicht, dass Elsässer kein glühender Antisemit sei. Jutta Ditfurth hatte diese Formulierung in einem Fernsehauftritt gewählt, dagegen ist Elsässer vorgegangen. Das Landgericht München bestätigte im nun vorliegenden Urteil zunächst, dass es sich bei der Einschätzung Ditfurths um eine Meinungsäußerung gehandelt habe. Allerdings musste man, so die Vorsitzende Richterin Gröncke-Müller, das Recht der freien Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf abwägen mit dem Persönlichkeitsrecht Elsässers, der sich beleidigt oder geschmäht fühlen könnte. Am Ende dieser Überlegungen steht dann ihr Urteil: Das Persönlichkeitsrecht Elsässers sei ohne ausreichende Anknüpfungstatsachen (bzw. ohne das solche vorgetragen worden wären) verletzt worden. Die Richterin setzt sich in ihrer Begründung auch mit dem Attribut »glühend« auseinander und findet vor allem zu wenig Anhaltpunkte für »leidenschaftlichen Antisemitismus«. Deshalb, so urteilt sie, habe Elsässer einen Anspruch auf Unterlassung der Äußerung Ditfurths ...

Elsässer führt zu seiner Entlastung gerne Tätigkeiten und Äußerungen aus Zeiten an, in denen er eine gänzlich andere inhaltliche Position vertrat. Erstaunlicherweise hat Ditfurth hier nicht nachgehakt und darauf hingewiesen, dass Elsässer früher selbst gern Personen und Organisationen als Antisemiten bezeichnete, die keinen Anlass hierzu boten, jedenfalls deutlich weniger als er heute selbst. Gerade bei einem Urteil, in dem Rechte abgewogen werden müssen, spielt das oft eine entscheidende Rolle: Dem Kläger Elsässer muss in inhaltlichen Auseinandersetzungen das zugemutet werden können, was er anderen zugemutet hat. Dies bezieht die Richterin aber in ihre Abwägung nicht ein - und dies ist wohl ein entscheidender Punkt für die nächste Runde in diesem Rechtsstreit. Interessant auch das Bild, dass die Richterin von Elsässer gewonnen hat: Sie hält in ihrem Urteil ausdrücklich fest, dass den Aktivisten der Montagsmahnwachen Lars Mährholz und Ken Jebsen sehr wohl antisemitische Handlungen nachgewiesen werden könnten, um dann fortzufahren: »Ein Rückschluss auf entsprechende Überzeugungen des Klägers wäre aber nur dann gerechtfertigt, wenn dieser zum Ausdruck gebracht hätte, dass er diese Überzeugungen teilt.« Elsässer als Liberaler links von den Antisemiten Jebsen und Mährholz?

Elsässer lügt in dieser Sache nicht zum ersten Mal wie gedruckt. Obwohl das Urteil erst diese Woche bekannt wurde, hatte er bereits am 28. Mai 2014 auf seinem Blog triumphiert: »Elsässer siegt mit Verleumdungsklage gegen Ditfurth« und dies als »großen Erfolg auch für die Montagsdemos und die Meinungsfreiheit« verkauft. Damals hatte er aber nur eine einstweilige Verfügung erwirkt - die bald danach wieder aufgehoben wurde.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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