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Aus: Ausgabe vom 26.03.2015, Seite 4 / Inland

Minimale Erhöhung des Kindergelds

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Die Vorlage von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht vor, das Kindergeld um vier Euro monatlich im laufenden und weitere zwei Euro im kommenden Jahr zu erhöhen. Dazu kommt eine Anhebung des Kinderfreibetrags. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) fordert eine weitere Erhöhung von Kindergeld und zusätzliche Leistungen für Alleinerziehende. Die lehnt der Finanzminister ab. Die jetzige Erhöhung des Kindergelds ist eine Vorgabe aus dem vom Kabinett gebilligten »Existenzminimumbericht«, um wie laut Verfassung vorgeschrieben eine Besteuerung des Existenzminimums zu vermeiden. Die Grünen kritisieren die jetzigen Beschlüsse als unzureichend. Mit der nun geplanten »überfälligen« Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge komme die Regierung nur ihrer »verfassungsrechtlichen Pflicht« nach, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Brantner. Darüber hinaus sei es notwendig, Kinderarmut zu bekämpfen. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte den Beschluss als völlig unzureichend und fordert die Einführung einer »Kindergrundsicherung«. (AFP/jW)

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